Noch ist die Zahl der Elektroautos auf deutschen Straßen sehr überschaubar – Anfang 2019 wurden gerade einmal gut 83.000 registriert, bei einem Gesamtbestand von 47 Millionen. Doch die Zuwachsraten sind beachtlich. So wurden im ersten Halbjahr dieses Jahres über 31.000 E-Mobile verkauft. Im Zuge der verschärften Klimawandeldebatte, aber auch angesichts immer praxistauglicherer neuer Modelle dürfte die Nachfrage weiter rasant steigen.
Wer sich einen Stromer zulegt, sollte bei der Versicherung ins Kleingedruckte schauen (lassen) und keineswegs nur auf den Preis. Denn ein Marktstandard hat sich noch nicht herausgebildet. So sucht man den Begriff „Akku“ – der immerhin das in der Regel teuerste Bauteil eines E-Autos beschreibt – in vielen Versicherungsbedingungen vergebens. Muss der Akku wegen eines Defekts ausgetauscht werden, drohen viele Halter auf den Kosten sitzen zu bleiben. Es sei denn, der Schaden wurde bei einem Unfall verursacht, dann zahlt die Vollkaskoversicherung ebenso wie im Rahmen einer Allgefahrendeckung. Auch wenn ein Akkuschutz enthalten ist, kann er sich von Tarif zu Tarif unterscheiden. Expertenrat bei der Versicherungsauswahl zahlt sich daher aus.
Mit der jüngsten Zinssenkung der Europäischen Zentralbank (EZB) ist das noch vor Kurzem Unvorstellbare weiter in den Bereich des Möglichen gerückt: Negativzinsen auf Immobilienfinanzierungen. Anders ausgedrückt: Geld bekommen, wenn man sich Geld leiht. In Dänemark muss man bei einigen Banken bereits weniger zurückzahlen, als man aufgenommen hat. Auch deutsche Banken fahren unter Umständen günstiger damit, Geld gegen Negativzinsen zu verleihen, als die Liquidität bei der EZB zu parken und dafür Strafzinsen zu entrichten.
Die meisten Experten halten Negativzinsen auf Großdarlehen wie Immobilienfinanzierungen jedoch weiterhin in der Breite für unwahrscheinlich. Nullzinsen könnten in den kommenden Jahren aber auf die Kunden zukommen, auch wenn einige Banken derzeit Mindestzinsen (im positiven Bereich) für ihr Kreditgeschäft definieren. In der Konsumfinanzierung hingegen gibt es auch hierzulande schon Kredite mit Negativzins – die Kunden müssen nur 99,6 Prozent der geliehenen Summe zurückzahlen.
Das Telematik-Prinzip, für eine vorsichtige Fahrweise mit einem Rabatt in der Kfz-Versicherung belohnt zu werden, findet bei immer mehr Kunden Anklang. Nun ist ein neuer Schub zu erwarten, denn mit Huk-Coburg und Allianz haben die beiden Platzhirsche des Marktsegments angekündigt, ihre Telematik-Tarife für alle Altersklassen zu öffnen. Bisher waren jene jungen Fahrern vorbehalten.
Beide Versicherer wollen ihren Kunden bis zu 30 Prozent Prämienrabatt gewähren, bei der Allianz kommt noch ein Startbonus von 10 Prozent hinzu. Bei anderen Anbietern sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent möglich – in der Theorie. Tatsächlich wird kaum ein Fahrer alle Kriterien für den vollen Rabatt erfüllen können. Wie viele es bisher sind oder welcher Prozentsatz im Durchschnitt eingespart wird, wollen die Telematik-Versicherer nicht verraten. In Branchenkreisen kursiert indes die Annahme, dass nur eine Minderheit der Kunden mehr als 100 Euro im Jahr einspart.
Grundsätzlich jedenfalls sind die Bundesbürger offenbar bereit dazu, Daten über ihr Fahrverhalten im Gegenzug für Kostenvorteile freizugeben. Nur jeder dritte lehnt dies Umfragen zufolge ab. Für rund die Hälfte ist die Höhe des Rabatts entscheidend für ihre Bereitschaft zur Fahrstil-Transparenz.
Ihre eigene Lebenserwartung schätzen die Deutschen im Schnitt rund fünf Jahre niedriger ein, als statistisch angemessen wäre. Wie eine forsa-Umfrage ergab, liegen jüngere Befragte sogar um sieben Jahre daneben, während die älteren sich um rund viereinhalb Jahre verschätzen. Tatsächlich können sie im Bevölkerungsdurchschnitt mit 87,7 Lebensjahren rechnen. Der Hauptgrund für die niedrigen Annahmen dürfte in der Orientierung an verstorbenen Eltern und Großeltern liegen, die aber statistisch weniger alt wurden als die heutigen Generationen.
Für die Ruhestandsplanung und das Vorsorgesparen ist es sinnvoll, von einer realistischen Prognose auszugehen. „Wer seine statistische Lebenserwartung nicht kennt, sorgt womöglich nicht ausreichend vor“, warnt der Geschäftsführer des Versichererverbands GDV, Peter Schwark. Der Verband fordert, die Lebenserwartungsprognose in die geplante Online-Renteninformation aufzunehmen. Um das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ (eigentlich ja „Langlebigkeitschance“) abzusichern und nicht im Laufe des Ruhestands an die Grenzen des privaten Vorsorgevermögens zu gelangen, empfehlen sich Vorsorgeprodukte im Versicherungsmantel mit lebenslanger Rentengarantie.
Mit der letzten Pflegereform und dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz wurde die Qualität der Pflege in Deutschland verbessert. Dafür sorgt auch die höhere Bezahlung der Pflegekräfte, die von allen Beteiligten unisono begrüßt wurde. Die Finanzierungsbasis wurde allerdings vom Gesetzgeber nicht angemessen angepasst. Die Folge: Der Eigenanteil der Pflegebedürftigen steigt rasant an, da die Pflegeheime und -dienste die Mehrkosten auf ihre Kunden umlegen.
Das führt insbesondere in Ostdeutschland, wo bisher ein relativ niedriges Lohnniveau galt, zu eklatanten Preissprüngen. So stieg der monatliche Eigenanteil in Brandenburg, Sachsen und Thüringen im ersten Halbjahr 2019 im Durchschnitt um 80 Euro. Im Bundesschnitt waren es 60 Euro. Damit müssen stationär Pflegebedürftige deutschlandweit, Stand 1. Juli, 1.891 Euro aus eigener Tasche zuzahlen. Im Osten liegt der Durchschnittssatz allerdings noch weit darunter, in Sachsen-Anhalt bei 1.331 Euro. Am meisten verlangen die Pflegeheime in NRW: 2.337 Euro Eigenanteil werden hier fällig. Eine private Pflegeversicherung schützt vor dem wachsenden Risiko einer finanziellen Überforderung im Pflegefall.
An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte.
Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht.
Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als sicherheitsorientiertes Volk mit dementsprechend ausgeprägter Affinität zu Versicherungen. Wie der „Verbraucherstichprobe 2018“ des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, trifft das allerdings nur bedingt zu. In manchen Bereichen hat sich nur eine Minderheit jener Deutschen abgesichert, für die es sinnvoll wäre.
Gut sieht es im Bereich Privathaftpflicht aus: 83 Prozent der Haushalte hierzulande haben einen Regressschutz abgeschlossen, das ist der Spitzenwert unter allen Versicherungen. Dass die übrigen 17 Prozent über genug Vermögen verfügen, um in jedem Haftungsfall aus eigener Tasche bezahlen zu können, darf zwar bezweifelt werden – doch dafür gibt es ja die Forderungsausfalldeckung in Haftpflichtpolicen. Mit 75 Prozent kommt auch die Hausratversicherung auf eine ordentliche Abdeckung.
Andere Zahlen widersprechen dagegen dem Klischee des „überversicherten“ Deutschen. So hat nicht einmal jeder zweite Haushalt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nur jeder vierte ist gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, obwohl statistisch rund jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufgeben muss. Eine Risikolebenpolice, mit der man Hinterbliebene für den eigenen Todesfall absichert, findet sich lediglich in 17 Prozent der Haushalte.
Wer sich bei der Arbeit zwischen zwei Terminen schnell mal einen Kaffee beim Bäcker holt, ist auf dem Weg nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Denn wenn ein Weg nicht betrieblich erforderlich ist, sondern der privaten Verpflegung dient, gehört er in den Bereich der „höchstpersönlichen Verrichtungen“.
Das entschied nun das Landessozialgericht Thüringen im Fall einer Pflegedienst-Mitarbeiterin, die beim Coffee-to-go-Holen zwischen zwei Terminen gestürzt war und sich Blessuren am Knie zugezogen hatte. Ihren Antrag auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hatte die Berufsgenossenschaft abgelehnt, da es sich nicht um einen Arbeitsweg gehandelt habe. Die Richter stimmten dem zu, denn das Kaffeeholen sei eine eigenwirtschaftliche Aktion ohne sachlichen Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit.
Für derartige oder auch schlimmere Missgeschicke, die von der gesetzlichen Unfallversicherung nicht abgedeckt sind, gibt es private Unfallpolicen. Je nach Ausgestaltung kosten sie nur wenige Euro im Monat.
In den letzten Jahren sprossen die sogenannten FinTechs wie Pilze aus dem Boden. Sie bieten beispielsweise Versicherungen oder Bankdienstleistungen, meistens per App. Wie eine aktuelle YouGov-Umfrage zeigt, stehen die Bundesbürger den Angeboten grundsätzlich positiver gegenüber als noch 2016.
Zugleich halten 60 Prozent die FinTechs aber für zu intransparent und wenig reguliert. Dadurch werde der Markt für Finanzdienstleistungen noch unübersichtlicher. Rund die Hälfte hat überdies Datenschutzbedenken.
Dass nicht alle durchstartenden Unternehmen ihren eigenen Ansprüchen gerecht werden, zeigte vor einigen Monaten das Beispiel der „Smartphone-Bank“ N26. Das mit einer schicken App aufwartende Finanzinstitut sah sich massiver Kundenkritik ausgesetzt, da gehäuft Konten per Phishing gekapert und leer geräumt wurden. Die Kunden erfuhren davon über Wochen nichts, da kein Bankmitarbeiter erreichbar war und sie keinen Zugriff auf ihre Kontodaten hatten. N26 entschuldigte sich später für die Versäumnisse und kündigte an, den Kundensupport aufzustocken.
Verbraucherschützer bemängeln, dass Check24, Verivox & Co. bei Weitem nicht so fair und unabhängig seien, wie es die Werbung suggeriert. Auch das Bundeskartellamt kritisierte im April, das Geschäftsgebaren der Vergleicher entspreche „nicht dem Idealbild einer neutralen Plattform“. Wer sich dennoch bei den Vergleichsportalen auf die Suche nach dem besten Angebot für Versicherungen, Strom, Telekommunikation oder Finanzierungen macht, sollte diese fünf Fallen kennen:
- Zweites Portal bedeutet nicht automatisch zweite Meinung: Auch wenn es optisch nicht wahrnehmbar ist, beziehen viele Portale ihre Vergleichsdaten aus ein und derselben Quelle. Das Impressum klärt darüber auf. Für einen echten Alternativvergleich sollte auf verschiedene Datenquellen geachtet werden.
- Filter richtig einstellen: Vielen Nutzern ist nicht bewusst, dass die Suchergebnisse häufig nur „geprüfte“ oder ähnlich eingegrenzte Angebote zeigen. Auch wenn man „alle“ auswählt, ist damit kein Gesamtmarktvergleich gewährleistet – oft nehmen nicht alle Anbieter teil.
- Zusatzangebote wegklicken: Oft werden noch kurz vor Vertragsschluss zusätzliche Leistungen bzw. Produkte angeboten, die von vornherein aktiv geschaltet sind. Bei Finanzierungen beispielsweise kann das eine Restschuldversicherung sein, die gern mal als alternativlos präsentiert wird. Wer eine braucht, bekommt sie in der Regel anderswo günstiger.
- Von Niedrigzinsen nicht blenden lassen: Beim Kreditvergleich wird häufig eine Spanne angegeben, wobei der niedrigere Wert die Rankingposition bestimmt. Bei zwei Dritteln aller Kunden läuft es am Ende aber eher auf den höheren Wert hinaus.
- „Position 0“ beachten: Vor dem eigentlichen Ranking finden sich oft Angebote auf der sogenannten „Position 0“. Sie stehen dort nicht wegen ihrer Qualität oder ihres Preis-Leistungs-Verhältnisses, sondern weil die Anbieter für die Position bezahlen. Genau hinzuschauen lohnt sich also.
