Strenger Winter erhöht Schlaglochgefahr
Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches
Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der
brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von
Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder
sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die
jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?
Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz
zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den
Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der
Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche
gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV. „Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare
Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können.“
